Die Sterbegeldversicherung für Senioren über 80 bietet finanzielle Entlastung und sichert die Bestattungskosten. Eine wichtige Vorsorge, um Angehörige zu schützen und würdevollen Abschied zu ermöglichen, trotz möglicher gesundheitlicher Einschränkungen bei Vertragsabschluss.
Warum eine Sterbegeldversicherung mit über 80 Jahren noch sinnvoll ist
In Deutschland besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass Angehörige für die Kosten aufkommen müssen, selbst wenn kein Erbe vorhanden ist. In der Schweiz variieren die Kosten stark je nach Kanton, doch auch hier sind private Vorsorgelösungen der Standard, um die Familie zu entlasten.
Herausforderungen für die Generation 80+
Die meisten Versicherer setzen die Altersgrenze bei 75 oder 80 Jahren an. Doch es gibt spezialisierte Anbieter (wie Monuta oder HanseMerkur in Deutschland sowie spezialisierte Bestattungsplan-Lösungen in der Schweiz), die explizit Tarife für Über-80-Jährige anbieten. Der Fokus liegt hierbei auf:
- Verzicht auf Gesundheitsfragen: In diesem Alter sind Vorerkrankungen fast unvermeidlich. Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind daher essenziell.
- Wartezeiten: Da keine Gesundheitsprüfung erfolgt, gibt es meist eine Wartezeit von 12 bis 36 Monaten. Verstirbt der Versicherte vorher, werden oft nur die eingezahlten Beiträge erstattet.
- Einmalbeitrag vs. Laufende Zahlung: Für über 80-Jährige ist die Zahlung eines Einmalbetrags oft wirtschaftlich sinnvoller als monatliche Raten.
Spezifische Marktsituation in Deutschland und der Schweiz
Deutschland: Das Ende des Sterbegeldes der Krankenkassen
Seit 2004 zahlen gesetzliche Krankenkassen in Deutschland kein Sterbegeld mehr. Eine Sterbegeldversicherung schützt hier zudem vor dem Zugriff des Sozialamtes, da sie bis zu einer gewissen Höhe (oft bis 8.000 €) als Schonvermögen für die Bestattungsvorsorge gilt.
Schweiz: Kantonale Unterschiede und Bestattungsvorsorge
In der Schweiz bieten Institutionen wie Swiss Life oder lokale Bestattungsinstitute Vorsorgeverträge an. Hier ist es wichtig, zwischen einer reinen Versicherung und einem Bestattungsvorsorgevertrag zu unterscheiden, bei dem die Leistungen bereits im Vorfeld detailliert festgelegt werden.
Experten-Tipps zur Tarifwahl
- Achten Sie auf die Beitragsrückgewähr: Falls die versicherte Person innerhalb der ersten Monate verstirbt, sollten die gezahlten Beiträge zu 100% an die Erben zurückfließen.
- Inflationsschutz: Wählen Sie Tarife mit einer Gewinnbeteiligung, um die steigenden Kosten für Friedhofsgebühren und Bestatter auszugleichen.
- Rechtssicherheit: Koppeln Sie die Versicherung idealerweise mit einer Bestattungsverfügung.