Lebensversicherungen sind ein zentrales Instrument der Nachlassplanung. Sie sichern Hinterbliebene finanziell ab, minimieren Erbschaftssteuern und ermöglichen eine flexible Vermögensübergabe, wodurch unerwartete finanzielle Belastungen für die Erben vermieden werden.
Warum die Lebensversicherung das Rückgrat Ihrer Erbschaftsstrategie ist
In den Hochsteuerjurisdiktionen Deutschland und der Schweiz dient die Lebensversicherung (insbesondere die kapitalbildende Variante oder die Risikolebensversicherung) zwei Hauptzwecken: der Erzeugung sofortiger Liquidität zur Begleichung von Erbschaftsteuern und der steuerbegünstigten Vermögensübertragung.
1. Deutschland: Die 'Überkreuz-Versicherung' als Steuerjoker
Ein häufiger Fehler in Deutschland ist der Abschluss einer Versicherung auf den eigenen Namen mit dem Partner als Begünstigtem. Dies löst im Leistungsfall Erbschaftsteuer aus. Experten nutzen stattdessen die Überkreuz-Gestaltung:
- Versicherungsnehmer & Beitragszahler: Person A (z.B. der Erbe)
- Versicherte Person: Person B (z.B. der Erblasser)
- Bezugsberechtigter: Person A
Da Person A den Vertrag selbst hält, fällt die Auszahlung nicht in den steuerpflichtigen Nachlass von Person B. Dies ist besonders bei unverheirateten Partnern mit geringen Freibeträgen (nur 20.000 €) essenziell.
2. Schweiz: Säule 3a vs. Säule 3b in der Nachlassplanung
In der Schweiz müssen Sie strikt zwischen der gebundenen (3a) und der freien Vorsorge (3b) unterscheiden. Während die Säule 3a strengen gesetzlichen Begünstigungsregeln folgt, bietet die Säule 3b (freie Vorsorge) maximale Flexibilität. Hier können Sie Begünstigte außerhalb der gesetzlichen Erbfolge freier wählen, sofern die Pflichtteile nicht verletzt werden. Große Schweizer Institute wie Swiss Life oder Helvetia bieten hierfür spezialisierte Fondspolicen an.
3. Vermeidung der 'Erbengemeinschafts-Falle'
Immobilienvermögen ist oft illiquide. Wenn Erben Steuern oder Pflichtteilsansprüche auszahlen müssen, droht oft der Notverkauf der Familienimmobilie. Eine Lebensversicherung zahlt binnen weniger Tage aus und stellt die nötige Liquidität bereit, noch bevor der Erbschein offiziell vorliegt.
Checkliste für Ihre Planung:
- Freibeträge prüfen: In DE alle 10 Jahre 400.000 € pro Kind; in CH kantonal stark unterschiedlich (oft steuerfrei für direkte Nachkommen).
- Bezugsrecht kontrollieren: Ist das 'unwiderrufliche Bezugsrecht' gesetzt? Dies schützt die Summe vor Gläubigern des Erblassers.
- Währungsrisiken: Bei grenzüberschreitenden Erbfällen (Wohnsitz DE, Vermögen CH) sollten Policen in der entsprechenden Währung des Bedarfs geführt werden.