Lebensversicherungen mit Leistungen zu Lebzeiten (z.B. Pflegetagegeld, Erlebensfallversicherungen) bieten finanzielle Sicherheit und Flexibilität. Sie sichern nicht nur Hinterbliebene ab, sondern ermöglichen auch Vermögensaufbau und die Finanzierung individueller Bedürfnisse während des eigenen Lebens, was sie zu einem integralen Bestandteil moderner Finanzplanung macht.
Was sind 'Living Benefits' eigentlich?
Traditionell zahlt eine Lebensversicherung nur im Todesfall. Living Benefits (lebzeitige Leistungen) verändern dieses Paradigma. Es handelt sich um Vertragsbestandteile oder Zusatzreitern (Rider), die es dem Versicherten ermöglichen, einen Teil der Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten zu beanspruchen, wenn bestimmte kritische Lebensereignisse eintreten.
Die Situation in Deutschland: Dread Disease und BU
In Deutschland wird das Konzept meist über eine Dread Disease Versicherung (Schwere-Krankheiten-Vorsorge) oder die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgebildet. Während die BU eine monatliche Rente zahlt, schüttet die Dread Disease – oft als Teil einer Lebensversicherung – bei Diagnosen wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt eine steuerfreie Einmalzahlung aus. Dies ist entscheidend, um Hypotheken zu tilgen oder spezialisierte Behandlungen zu finanzieren, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gedeckt sind.
Der Schweizer Kontext: Säule 3a und Erwerbsunfähigkeit
In der Schweiz ist die Verknüpfung von Vorsorge und Versicherungsschutz in der Säule 3a (gebundene Vorsorge) Standard. Schweizer Anbieter wie Swiss Life oder AXA Winterthur bieten Produkte an, bei denen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit nicht nur die Prämien befreit werden, sondern auch Kapitalvorbezüge möglich sind. Hier spielt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine zentrale Rolle, das den Rahmen für diese flexiblen Auszahlungen vorgibt.
Wichtige Vorteile für Versicherungsnehmer
- Liquidität bei schweren Diagnosen: Sofortiges Kapital für Umbaumaßnahmen am Haus oder alternative Medizin.
- Pflegevorsorge: Viele moderne Policen in Deutschland (z.B. von der Allianz oder Münchener Rück-Partnern) erlauben die Umwandlung des Kapitals in eine Pflegerente.
- Steuerliche Privilegien: In der Schweiz sind Beiträge zur Säule 3a steuerabzugsfähig, während die Auszahlung bei Invalidität privilegiert besteuert wird.
Experten-Tipp für die DACH-Region
Achten Sie beim Abschluss auf die sogenannte 'Wartezeit' und 'Karenzzeit'. In Deutschland ist es zudem essenziell, dass die Bedingungen für 'Living Benefits' klar definiert sind (z.B. nach der New York Heart Association Klassifikation bei Herzerkrankungen). Ein erfahrener Berater sollte prüfen, ob Ihre Police eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit inkludiert – ein oft unterschätzter 'Living Benefit'.